Biber Internet News

Pressemitteilung vom 06.09.2000

"Wiedereinbürgerung des Bibers: Achtung vor der Natur und dem Leben!"
Die Vereinigungen beziehen Stellung "

Die jüngsten Zwischenfälle bei illegalen Versuchen, den Biber in unserer Regionen wiederanzusiedeln, haben belgische Naturschutzvereinigungen veranlaßt, ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit nachdrücklich darzulegen.

Nachdem erst vor kurzem ein hochträchtiges Biberweibchen in den Straßen von La "Hulpe" aufgelesen wurde, ist jetzt ein anderer Biber unweit der Stelle, an der er vermutlich ausgesetzt worden war, auf einer vielbefahrenen Straße überfahren worden.

Aus Gründen, die nachstehend erörtert werden, ist das bislang angewandte Wiedereinbürgerungsverfahren scharf zu verurteilen: Es stellt nicht nur einen Verstoß gegen die demokratischen Spielregeln dar, sondern ist auch aus ökologischer, ethologischer und psychologischer Sicht unvertretbar.

Die jüngsten Ereignisse haben einen zusätzlichen Aspekt dieser Praktiken aufgezeigt, der nicht toleriert werden kann: eine offenkundige Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben dieser Tiere.

Die Vereinigungen BNVS -, AVES, Patrimoine- Nature, die Belgische Vogelschutzliga, Jugend & Natur, Ardennen & Gaume, die Föderation Inter-Environnement-Wallonie und das Zentrum "Birds-bay" sind der Auffassung, daß Naturschutzprobleme global betrachtet werden müssen, wobei soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Aus diesem Grund:

- vertreten sie den Standpunkt, daß die Wiedereinbürgerung des Bibers zu einer Aufwertung der Artenvielfalt beitragen sollte, sie die Beziehungen zwischen Mensch und Natur fördern sollte und der Biber dabei als freilebendes Wildtier und nicht als werbewirksames Spielzeug betrachtet werden sollte,

- halten sie es für unzulässig, daß nach wie vor unkontrolliert Biber an Standorten ausgesetzt werden, die dafür nur bedingt geeignet sind, wobei das Leben der Tiere mittelbar als auch unmittelbar aufs Spiel gesetzt wird,

- richten sie einen dringenden Appel an alle deutschen Lieferanten, die illegal Biber einführen, mit der Bitte, diese Lieferungen unverzüglich einzustellen,

- bedauern sie, daß die Maßnahmen gegen die illegale Einfuhr und das Aussetzen von Bibern trotz entsprechender "Absichtserklärungen" bis heute zu keinem konkreten Ergebnis geführt haben. Sie nehmen zwar die Pressemitteilung vom 10. Mai zur Kenntnis, in der sich der Wallonische Minister für Landwirtschaft und den ländlichen Raum gegen "jede planlose, unkontrollierte und inoffizielle Wiedereinbürgerung einheimischer oder anderer Wildtierarten, darunter der Biber" ausgesprochen hat, doch drängen sie darauf, daß alle zuständigen Behörden diese Angelegenheit im Rahmen ihres jeweiligen Kompetenzbereichs vorrangig behandeln.

Indes der Biber im wallonischen Teil Belgiens früher weitverbreitet war, ist er Ende des 19. Jahrhunderts durch die Jagd ausgerottet worden.
In mehreren Nachbarländern hat es Wiedereingliederungsprojekte gegeben.
Die Frage, ob dies auch in unserer Region geschehen solle, ist mit Ja beantwortet worden, da der Biber als Landschaftsgestalter einen positiven Einfluß auf die Artenvielfalt in Flußlandschaften ausübt.

 

Ebenso wie der Obere Rat für Naturschutz sind die Naturschutzvereinigungen der Meinung, daß jeder Versuch einer Wiedereinbürgerung gründlich vorbereitet werden muß , damit die besten Erfolgschancen gewährleistet sind.

Dies setzt voraus:

- Wahl der bestmöglichen Standorte (sowohl aus biologischer Sicht als auch aus Sicht der Verhältnisse in puncto Grundbesitz) und eventuell erforderliche Vorkehrungen (Maßnahmen zum Schutz der Baumkulturen, zusätzliche Anpflanzung von Weiden usw.),

- Information und Dialog mit der örtlichen Bevölkerung und Flußanliegern,

- Absprache mit den zivilen und wissenschaftlichen Behörden unter Einhaltung der demokratischen Regeln,

- Evaluation der biologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen.

Es ist bedauerlich, daß die illegalen Wiedereinbürgerungsversuche, die seit einem Jahr für Medienrummel sorgen, eher dazu angetan sind, die Launen der sogenannten "Biberfreunde" zu befriedigen, als langfristigen Nutzen für den Naturschutz zu erbringen.

Bis heute sind mindestens sechzig Biber ohne vorherige Ankündigung an mehr oder minder ungeeigneten Standorten heimlich ausgesetzt worden. Das Ergebnis ist erschrecken: Mindestens sieben Biber sind getötet worden (sechs im Straßenverkehr, einer von einem Hund); Grundbesitzer, denen natürlich keine Schutzmaßnahmen vorgeschlagen oder angeraten worden sind, klagen über Schäden; wie zu befürchten war, trägt der Mangel an Vorbereitung dazu bei, den Sympathievorschuß , der zu einem Konsens über die Wiedereinbürgerung hätte führen können, zu zerstören.

Biber sind in städtischen Wohnbezirken -orientierungslos- umherirrend aufgefunden worden, also fern von dem Ort des "Aussetzens". Dieser muß äußerst schlecht gewählt gewesen sein, denn normalerweise entfernen sich Biber nie von den Flüssen.

Man weiß , daß die ersten Aussetzungsorte, die von den sogenannten Biberfreunden ausgewählt worden waren, nicht optimal auf die Lebensbedingungen der Tiere zugeschnitten waren. Zumindest aber boten sie den ausgesetzten Individuen eine reelle Überlebenschance.

Die Tatsache, daß die "Aussetzungen" jetzt sogar an Orten erfolgen, die zunehmend schlechtere Lebensbedingungen für den Biber bieten, berechtigt zu der Schlußfolgerung, daß den sensationslüsternen Autoren der illegalen Wiedereinbürgerungsversuche das Leben der Tiere völlig gleichgültig ist.

i.A. der Belgischen Natur- und Vogelschutzgebiete (BNVS)
Peter Junk