Schutzstatus
Der Biber ist in Deutschland besonders und streng geschützt. Dies ist sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch in der übergeordneten europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) festgeschrieben. Verboten ist damit ein Stören, Verfolgen, Fangen, Verletzen und Töten von Bibern. Auch seine Bauten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Ein in der Natur gefundener Biber darf nicht behalten, verkauft oder zur Schau gestellt werden. Ausgenommen sind kranke, verletzte und hilflose Tiere zum Zweck der Gesundpflege, zum Beispiel ein nach einem Hochwasser angeschwemmter Jungbiber oder im Straßenverkehr verletzte Tiere.
In den einzelnen Bundesländern gelten zum Teil ergänzende Bestimmungen und Verordnungen wie etwa für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen. Auskunft erteilen die zuständigen Naturschutzbehörden. Ansprechpartner finden Sie hier.